|
Sind Sie Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, - Comunidad
de propietarios -, auf Mallorca mit einer Immobilie,
welche Sie nur zeitanteilig im Jahr nutzen, so geht die
Zustellung von Schreiben, namentlich der
Eigentümergemeinschaft, an Ihre Wohnadresse in Spanien
praktisch an Ihnen vorbei.
Das bedeutet etwa, dass nach Zustellung des Protokolls der
Eigentümerversammlung die Frist sich gegen deren nicht
rechtskonforme Beschlüsse zur Wehr zu setzen abläuft, ohne
dass Sie jemals hiervon Kenntnis genommen haben.
Rechtswidrige Beschlüsse erlangen so zu Ihrem Nachteil
Bestandskraft, Ihre Zustimmung wird vom Gesetz fingiert.
Benennen Sie hingegen dem Präsidenten der
Eigentümergemeinschaft eine andere Zustelladresse in Spanien,
so muss an diese zugestellt werden.
Diese Funktion der Zustellungsdresse mit Weiterleitung und
fachkundiger Kommentierung können wir ebenso für Sie
übernehmen, wie Ihre Vertretung bei Eigentümerversammlungen
durch Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth.
Das Honorar richtet sich nach Zeitaufwand bei einem
Anwaltsstundensatz von 150 € zzgl. USt. Bei Funktion nur als
Zustellungsadresse gehen wir grundsätzlich von einem
Honoraransatz von zwei Anwaltsstunden, also 300 € zzgl. USt.
pro Jahr aus, gleiches gilt für die Teilnahme an
Eigentümerversammlungen.
Kontaktieren Sie uns bei Interesse per
Telefon: 971 – 55 93 77, Fax: 971 – 55 93 68 oder
email:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Anwaltskanzlei MENTH für Spanien
Kanzleistandort Mallorca
|