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In manchen Situationen ist die Fernabwicklung
vorteilhafter
Es gibt spezielle Fallgestaltungen, namentlich bei internationaler
Tätigkeit und rechtlicher Spezialisierung, welche die
Zusammenarbeit mit unserer Anwaltskanzlei auch ohne persönlichen
Beratungstermin unter Nutzung der modernen Kommuniktionsmittel
wie Telefon, Fax und e-mail als vorteilhafter erscheinen lassen.
Typische Arbeitsbereiche, bei denen wir im Fernkontakt für Sie
tätig werden können:
- Erbschaftsannahme in Spanien
- Immobilienverkauf in Spanien
- Überprüfung eines Ihnen vorgelegten Immobilienkaufvertrags
in Spanien
- "Vorratsgründung" einer GmbH / S.L.
in Spanien
- Urteilsvollstreckung im jeweils anderen Land
- Vermögensrecherchen in Spanien im Rahmen von
Forderungsangelegenheiten
Zur Kontaktaufnahme finden Sie hier unser
Rückantwortformular
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