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Als
Bauherr in Spanien stehen ihnen mehrere Vertragstypen zur
Auswahl, welche nur zum Teil mit den typischen deutschen
Vertragstypen übereinstimmen. Wer sich nicht weiter
informiert oder den vom Bauunternehmer vorgelegten Vertrag
sogleich unkritisch unterschreibt, geht ein nicht
unerhebliches Risiko ein. Wird der Bauvertrag von einem
spezialisierten Rechtsanwalt überprüft oder konzipiert, sind
Sie auf der sicheren Seite.
Nachfolgend zunächst die 5 häufigsten Bauvertragstypen,
contrato de obra, in Spanien
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1. |
Werklieferungsvertrag |
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Contrato de obra con suminstro de materiales |
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2. |
Vertrag nach Masseinheiten |
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Contrato por unidad de medida |
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3. |
Werkvertrag mit Festpreis |
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Arrendamiento de obra por precio alzado |
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4. |
Bauverwaltungsvertrag |
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Contrato de obra por administración |
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5. |
Tauschvertrag Grundstück gegen Bauwerkserrichtung |
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Contrato de cesión de solar a cambio de obra |
Schwierigkeiten bereitet dem deutschen Bauherrn in der Praxis
häufig der “Vertragstyp nach Masseinheiten” weil damit die
Kostenzuordnung zu einzelnen Gewerken wie Bedachung oder Anbau
nicht direkt nachvollziehbar werden. Tatsächlich jedoch ist
hier eine sehr gute Vergleichbarkeit der Preise und damit eine
Preiskontrollmöglichkeit für den Bauherrn gegeben. Vom vor Ort
erfahrenen Architekten kann die Messlatte von Richtpreisen der
Architektenkammer angelegt werden.
Beim Bauverwaltungsvertrag setzt der Bauherr praktisch einen
fachkundigen Vertreter ein welcher gegen eigenes Salär sowohl
die Materialbeschaffung wie die Ausführung seinerseits
organisiert.
Der Tauschvertrag „Grundstück gegen Bauwerkserrichtung“ kommt
häufig dann zum Einsatz wenn auf einem Grundstück mehrere
Wohneinheiten errichtet werden.
So erhält der Grundstückseigentümer beim Bau eines
Mehrfamilienhauses auf seinem bisherigen Grundstück
beispielsweise zwei von sechs Eigentumswohnungen im Tausch
gegen das Grundeigentum.
Fristeinhaltung, Baumängelhaftung und Preisstabilität
abzusichern ist wiederum Aufgabe eines Rechtsanwaltes in allen
diesen Vertragstypen.
Können Sie dann auch bei der weiteren Abwicklung des
Bauvertrages auf die begleitende Kontrolle von Architekten und
Anwalt bauen, gewinnt das Bauwerk im Ausland sein sicheres
Fundament.
Beim Bauen in Spanien, etwa auf Mallorca, sich allein auf die
oft wertreichen Versicherungen deutscher Bauunternehmer oder
etwas deutsch sprechender, zunächst sehr fürsorglicher,
spanischer Vermittler zu verlassen, ist nicht zu empfehlen,
wenngleich diese Fehler, das zeigt die Erfahrung, immer
wieder begangen werden. |