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Die Absicherung von Darlehen auf einer spanischen Immobilie ist
zu einer üblichen Finanzierungsform geworden. Praktisch
besonders interessant ist dies in Zeiten geringerer Zinssätze.
In der Vergangenheit war hier die Besteuerung auch des
Löschungsvorganges ein zusätzlicher Kostenfaktor.
Zwischenzeitlich ist die Löschung aber ein steuerfreier Vorgang.
Noch mit 1 % der Hypothekensumme steuerlich belastet ist in
Spanien die Hypothekenbestellung, Art. 11 Absatz 1 c.) ITP.
Allerdings fällt diese Besteuerung nur bei Hypothekenbestellung
zugunsten eines Bankinstitutes an.
Bei privaten Hypothekengläubigern besteht auch Steuerfreiheit
auch für den Bestellvorgang
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor - Mallorca
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