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Der Grundsatz innerhalb der Europäischen Union heisst: freier
Kapitalverkehr.
Sie können demnach alle Bargeld-, Wertpapier- und
Scheckbeträge mit über die Grenze mit nehmen, ohne
Beschränkungen.
Eine gewisse Einschränkung gibt es unter dem Gesichtspunkt der
Terrorismus- und Geldwäschebekämpfung.
Auf Anforderung eines Zollorgans müssen Sie mitgebrachte
Geldwerte ab 15.000 € diesem gegenüber deklarieren.
Nach § 12a des deutschen Zollverwaltungsgesetzes kann sich
dieser Betrag auf 10.000 € reduzieren. Kontrollen sind
insoweit an jedem Ort der Bundesrepublik Deutschland möglich.
Auskünfte zu allen Tätigkeitsbereichen der Zollverwaltung
erteilt der
Zoll-Infocenter Offenbach am Main
Tel.: 069 – 469976-00
Fax: 069 – 469976-99
E-Mail: info@zoll-infocenter.de |