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Wie gross ist ihr Grundstück wirklich?
Sind tatsächliche Grundstücksgrösse und Umfang der Bebauung
auch entsprechend im spanischen Grundbuch eingetragen?
Während Ihrer Eigentümerzeit mag Sie diese Thematik vielleicht
nicht weiter beschäftigt haben. Wollen Sie hingegen Ihre
Immobilie in Spanien veräussern, so rücken diese Fragen in den
Mittelpunkt.
Dann werden unterschiedliche Grundstückserfassungen im
spanischen Grundbuch- und Vermessungsamt zum Problem.
Während für die Eigentümerstellung sowie die Frage der
Belastungen, etwa mit einem Niessbrauchs- oder einem
Wegerecht, das spanische Eigentumsregister die entscheidende
Instanz darstellt, ist für die massgeblche Grundstücksgrösse
die Angabe im Grundbuch in Spanien nicht ausschlaggebend. Hier
entscheidet das Katasteramt, spanisch: catastro.
Da beide Ämter in der Vergangenheit systematisch aneinander
vorbeiarbeiteten, war das, häufig noch fortbestehende, Chaos
vorprogrammiert.
So liegt es im ureigenen Interesse jedes
Verkaufsinteressenten, im Grunde jedes Eigentümers einer
Immobilie in Spanien, die Richtigkeit und Übereinstimmung
seiner Grundbuch- und Katastereintragungen zeitnah aufklären
zulassen, namentlich bei sogenannten Landfincas „finca
rustica“.
Wird zudem auf eine Festlegung der Fincagrösse durch das
Katasteramt nicht fristgerecht reagiert, respektive Einspruch
erhoben, so kann auch eine falsch vom Kataster festgestellte
Grösse als nicht mehr anfechtbar festgeschrieben werden.
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