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Jährliche Erbinnenkonferenzen jetzt auch in Deutschland
Erbin von Unternehmeranteilen, Wertpapieren oder Gewerbeimmobilien
wird man als Frau häufig, ohne zuvor mit diesen Wirtschaftsvereichen
praktische Erfahrung gesammelt zu haben.
Frau Rechtsanwältin Ingeborg Copp-Menth,
mit ihren Tätigkeitsschwerpunkten in den Bereichen Erb-
und Steuerrecht hat sich darauf spezialisiert, als Beraterin
oder im Bedarfsfall als Bevollmächtigte von Erbinnen
für diese mit dem entsprechenden wirtschaftlichen Sachverstand
tätig zu werden um als Gegengewicht zur wirtschaftliche
Erfahrung anderer Beteiligter für den nötigen Ausgleich
oder auch Wissensvorsprung der Erbinnen sorgen zu können.
In einer zweiten Phase geht es dann darum, gemeinsam mit
der Erbin ein Lebensmodell für die Zukunft zu entwickeln
und finanziell entsprechend abzusichern.
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