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INFOS FÜR UNTERNEHMER/-INNEN-Newsletter IV 5/2002  zurück
strichel_hori

In Spanien umso wichtiger:
Zuerst die Rechtsberatung - dann die Investition

Auch in Deutschland gilt der Grundsatz: Die richtige rechtliche und steuerliche Weichenstellung vor der Investition vermeidet viele Probleme und führt regelmässig zu umfassenden Steuervorteilen.

Der gleiche Grundsatz hat in Spanien Gültigkeit. Dort allerdings vor allem auch für private Investitionen in Ferienimmobilien.

Denn die spätere Rechtsnachfolge in Spanien kann teuer werden.

Die Grundgewerbesteuerersatz mit meist 7 % ist in Spanien doppelt so hoch, wie in Deutschland, mit dort nur 3,5 %.

Die Erbschaftssteuerfreibeträge in Spanien fallen in mit ca. 15.000 € um das 20-fache niedriger, als für in Deutschland belegenes Vermögen.

 

strichel_hori

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