In Spanien umso wichtiger:
Zuerst die Rechtsberatung - dann die Investition
Auch in Deutschland gilt der Grundsatz: Die richtige rechtliche
und steuerliche Weichenstellung vor der Investition vermeidet
viele Probleme und führt regelmässig zu umfassenden
Steuervorteilen.
Der gleiche Grundsatz hat in Spanien Gültigkeit. Dort
allerdings vor allem auch für private Investitionen
in Ferienimmobilien.
Denn die spätere Rechtsnachfolge in Spanien kann teuer
werden.
Die Grundgewerbesteuerersatz mit meist 7 % ist in Spanien
doppelt so hoch, wie in Deutschland, mit dort nur 3,5 %.
Die Erbschaftssteuerfreibeträge in Spanien fallen
in mit ca. 15.000 € um das 20-fache niedriger, als
für in Deutschland belegenes Vermögen.