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Oft steht dem getrenntlebenden Ehegatten, den Kinder und
gegebenenfalls auch den Eltern eines Verstorbenen mit
Vermögen in Spanien diesbezüglich ein Pflichtteilsanspruch
zu.
Die typische Konstellation: Der Erblasser deutscher
Nationalität lebte langjährig mit einer Lebensgefährtin in
Spanien und hat diese als seine Alleinerbin eingesetzt.
Seine Kinder wurden bei der Erbschaftsplanung außen vor
gelassen oder ausdrücklich auf den Pflichtteil gesetzt.
Oft erfahren die eigenen Kinder erst nach Monaten vom
eingetretenen Erbfall.
Wie lässt sich dann in Erfahrung bringen, ob und welche
Vermögenswerte zum Nachlass gehören?
Registerabfragen von Grundbuch- und Handelsregister können
hier ein erster Einstieg sein.
Nach Beschaffung einer internationalen Sterbeurkunde kann
auch Auskunft beim spanischen Testamentsregister verlangt
werden dahingehend, ob in Spanien ein notarielles Testament
erstellt wurde.
Auch ist jeder Besitzer von Nachlassgegenständen
pflichtteilsberechtigten Personen auskunftspflichtig und
kann im Bedarfsfall auf Auskunft verklagt werden.
Ebenso kann Klage auf Auszahlung von Pflichtteilsbeiträgen
eingereicht werden.
Welches Gericht aber ist denn überhaupt zur Geltendmachung
von Erbansprüchen zuständig?
Das ist bei einem deutschen Vererber immer das Amtsgericht
oder landgericht des letzten Wohnsitzes des Vererber in
Deutschland, der Schweiz, Österreich oder anderswo.
So gesehen ist die Anspruchsgeltendmachung also für die
pflichtteilsberechtigten Angehörigen erleichtert.
Wie kann die Klage in Deutschland in Spanien unterstützt
werden?
Bei einem Todesfall in Spanien und Nachlassvermögen in
Spanien benötigen das deutsche Gericht sowie die deutsche
Klägerseite Unterstützung in Spanien.
Dies nicht nur zum Auffinden des relevanten
Nachlassvermögens in Spanien sondern auch, etwa bei
Immobilien, für deren realistische Werterfassung.
Welcher Anwalt kann Sie in dieser Angelegenheit
vertreten?
Ein in Spanien tätiger deutscher Rechtsanwalt kann
insoweit die Gerichtsvertretung in Deutschland sowie die
Übernahme der nötigen Vermögensrecherchen in einer Person
vereinen.
Naheliegend ist hier eine Spezialisierung auf
deutsch-spanisches Erbrecht oder internationale
Erbangelegenheiten.
Hilfreich bei der Anwaltssuche sind Anwaltslisten deutscher
Konsulate in Spanien und nicht zuletzt auch das Internet.
Gleiches gilt natürlich auch dann wenn gegen Sie als
Erbe Pflichtteilsansprüche mit Bezug auf Spanienvermögen
geltend gemacht werden.
Welches Erbrecht und welche Erbschaftssteuerrecht kommen
hier zu Anwendung?
Bei deutscher Nationalität des Vererbers das deutsche
Erbrecht, bei Schweizer Nationalität das schweizerische. Die
Nationalität entscheidet mithin über das anzuwendende
nationale Recht.
Demgegenüber kommt die spanische Erbschafssteuer zumindest
betreffend alle in Spanien gelegene Teile des Nachlasses zur
Anwendung.
Ist es sinnvoll von Anfang an einen spezialisierten
Rechtsanwalt einzuschalten?
Dies ist in jedem Fall zu bejahen wenngleich gut abgewogen
werden sollte, ob diese anwaltliche Unterstützung umgehend
der Gegenseite mitgeteilt werden sollte.
Dies nämliche kann die Fronten auch untauglich verhärten.
Also: Einschlägige Rechtsinformationen sogleich vom Fachmann
einholen, aber nicht unbedingt sogleich nach dem Todesfall
per Anwaltsschreiben reagieren.
Welche strategischen Maßnahmen erleichtern die Abwehr von
Pflichtteilsansprüchen?
Durch geschickte rechtzeitige Vermögensverlagerung oder
–umstrukturierung lassen sich hier sonst anfallende
Pflichtteilsansprüche oft auf ein Minimum reduzieren.
Auch testamentarische Regelungen sind hier oft hilfreich.
Keinesfalls sollte die gesetzliche Erbfolge beibehalten
werden. Hier ist eine frühzeitige lebzeitige Beratung
angesagt.
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