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Das „Amt“ des Testamentsvollstreckers ist oft schwierig genug da
er als neutraler Regelungsbeauftragter typischerweise „zwischen
mehreren Stühlen sitzt“: Streit unter den Erben,
Auseinandersetzung mit Nachlassgläubigern u.a.
Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers der den Willen des
Erblassers umzusetzen, die Erben zu entlasten und insbesondere
minderjährige und behinderte Erben zu schützen hat, umfasst in
diesem Rahmen auch Fragen der Steueroptimierung und
Vermögenssicherung, welche bei Nachlassvermögen in Spanien
besondere Bedeutung erhalten
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Welches
Vermögen ist überhaupt in Spanien vorhanden?
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Wie
kann es tatsächlich und rechtlich gesichert werden?
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Welche
Fristen sind in Spanien zu beachten?
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Wie
kann die Erbschaftsteuerbelastung reduziert werden?
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Welche
Einzelmassnahmen sind zum Antritt der Rechtsnachfolge in
Spanien erforderlich? |
Bei derartigen
Aufgabenstellungen praktizieren typischerweise wir eine
Zusammenarbeit mit dem deutschen Testamentsvollstrecker.
Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. |