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Erbschaft und Erbfall in Spanien erfordern eine schnelle
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Unsere deutsch-spanische Rechtsanwaltskanzlei hat sich auf
diese Thematik spezialisiert und die spezifische
Internetseite
www.erbfallhotline-spanien.de
eingerichtet.
Warum nun bedarf der Erbfall in Spanien dieser schnellen
Reaktion?
Die Erbschaftssteuer in Spanien ist hoch und kann oft mit
einer strategischen Ausschlagung binnen sechs Wochen
erheblich reduziert werden. Die Erbschaft bleibt dann
wirklich eine Erbschaft.
Des weiteren ist in Spanien der Erbschaftssteuerbetrag
eigeninitiativ binnen sechs Monaten zu entrichten; bei
Fristüberschreitung entstehen Zuschläge und
Verzinsungspflichten womit oft der eineinhalbfache
Steuerbetrag erreicht wird.
Bevor allerdings der Erbschaftssteuerbetrag beim spanischen
Finanzamt eingezahlt werden kann, bedarf es einer
notariellen Erbschaftsannahmeerklärung in Spanien mit
weiterem erheblichen Verbreitungsaufwand.
So ist auch das Steuerzahlen in Spanien per se kein
einfacher Akt. Alle Erben müssen zunächst eine spanische
Steuernummer beantragen. Ohne diese dürfen Sie in Spanien
keine Steuern bezahlen.
Die schnelle Reaktion seitens der Erben bei Erbfällen in
Spanien oder Erbschaften mit Immobilieneigentum in Spanien
vermeidet zudem Besitzaneignungsvorgänge vor Ort und den
schrittweise Wertverlust einer nicht mehr genutzten
Immobilie.
Waren Sie als Kind oder Ehegatte testamentarisch von der
Erbschaft ausgeschlossen, so müssen Sie binnen einer Frist
von drei Jahren ihre Pflichtteilsansprüche geltend machen.
Hier sind vorab die Vermögenswerte in Spanien zu
recherchieren, etwa Wertgutachten in Auftrag geben und
historische Grundbuchauszüge beschaffen.
Ist bei einem Nachlass oder einer Erbschaft in Spanien
gleich der richtige Rechtsexperte eingeschaltet so vermeiden
Sie unnötigen weiteren Aufwand, da Sie zeitnah über die
einschlägige Rechtslagen und ihre Anspruchssituation in
diesem internationalen Rechtsfall informiert sind.
Und, ein schöner Nebeneffekt: Die Sprachproblematik wird
ihnen von dem zweisprachigen Rechtsanwalt gleich mitgelöst.
So bekommen Sie die zunächst vermeintlich schwierige
internationale Erbschaft schnell in den Griff, unabhängig
davon ob sich das Ferienhaus an der Costa Blanca, den Küsten
Andalusiens oder der Baleareninsel Mallorca befindet.
Erbrecht und spanische Erbschaftssteuer im Ausland werden so
bewältigbar.
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