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Weltweit wird mehr und mehr die Einäscherung als
Beisetzungsvariante gewählt.
Eine unterschiedliche Rechtssituation besteht zwischen
Deutschland und Spanien beim Thema des weiteren Verbleibes
der Urne mit den sterblichen Überresten unseres menschlichen
Daseins.
Während in Spanien neben der Verstreuung zu Land und Wasser
auch die Aufbewahrung auf dem eigenen Grundstück möglich
ist, bleibt dies in Deutschland verboten. Insoweit gibt es
in Spanien also keinen Friedhofszwang.
Gesamtheitlich verursacht der Sterbefall in Spanien zudem
nur erheblich geringere Kosten. Während in Deutschland von
6.000 bis 10.000 € ausgegangenen wird, sind in Spanien bei
Einäscherung nur Mindestkosten von etwa 2.000 € zu erwarten.
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