Diesen „Check“ bietet unsere, auf deutsch-spanische
Erbschaftsangelegenheiten spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zum
Erstberatungshonorar von 190 € zzgl. USt. an.
Soweit seit der Testamentsabfassung Änderungen eingetreten sind,
z.B. ist eine bedachte Person oder ein Vermögensgegenstand
weggefallen, die Ehe ist geschieden worden usw., teilen Sie uns dies
ebenso kurz mit, wie Änderungen Ihrer testamentarischen
Zielrichtung.
Die Besonderheit dieser Dienstleistung besteht darin, dass auch
gerade spezifische oder aktuelle Änderungen in der spanischen
Rechts- und Steuerpraxis mitbewertet werden.
Mit diesem Testaments-Check haben Sie dann also die Sicherheit: Mein
Testament ist aktuell spanientauglich.
Regelmässig binnen zehn Tagen erhalten Sie dann unseren Check-Bericht.