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Rechtsservice Spanien - lieber gleich zum Fachmann

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strichel_hori

In Spanien gibt es für eine Bestätigung in der aussergerichtlichen Rechtsberatung nur wenige Einschränkungen oder spezifische Qualifizierungsvoraussetzungen, anders als in Deutschland.

Dort schützt das Rechtsberatungsgesetz, seit dem 01. Juli 2008 das Rechtsdienstleistungsgesetz, den Markt vor unqualifizierten Beratungsanbietern.

Deshalb finden sich in Spanien manche Anbieter von Rechtsdienstleistungen, teilweise ohne jegliche eigene Qualifikation, namentlich auch im Internet und gerichtet an die Zielgruppe deutschsprachiger Beratungsinteressenten in Spanien oder weltweit.

Angeboten werden für diese Zielgruppe u.a. Testaments- und Immobilienkaufvertragschecks.

Zum Nachweis vermeintlicher eigener Fachkenntnis werden von Rechtsanwälten verfasste Beiträge kopiert und als eigene veröffentlicht oder es wird auf den Sachverstand angeblich kooperierender Anwälte und Notare verwiesen. Zudem wird mit Dumpingpreisen versucht, eigene Kundschaft anzuwerben.

Erfolgen derartige „Rechtsservice-Leistungen“ für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, so kommt allerdings gleichwohl das deutsche Rechtsberatungsgesetz/ Rechtsdienstleistungsgesetz zur Anwendung, so der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 05. Oktober 2006 (IZR 7/04).

Mit der Wahl oder Angabe eines Bürostandortes in Spanien kann also nicht zeitgleich das deutsche Beratungsverbot, - ohne entsprechende Qualifikation -, umgangen werden.

Aber ganz abgesehen davon sollte sich jeder Beratungsinteressierte, - nicht zuletzt angesichts oft erheblicher Vermögenswerte bei Investitionen in Spanien -, gut überlegen, ob er im Hinblick auf relativ kostengünstigere „Rechtsberatungsangebote“ sich für Berater ohne spezifische Qualifikationen entscheidet, welche zudem bei Falschberatung auch keinerlei Vermögenshaftpflichtversicherung vorweisen können.



Günter Menth

Rechtsanwalt & Abogado inscrito
in Manacor/Mallorca
spezialisiert auf deutsch-spanische Immobilien- und Erbrechtsangelegenheiten
Tel.: 0034 – 971 – 55 93 77 // Fax: 0034 – 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

 
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