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Die Immobilie im sonnigen Süden,
Wertverlust durch spanische Erbschaftssteuer
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strichel_hori

veröffentlicht in "Wirtschaft Mainfranken" Ausgabe 08/1999
- herausgegeben von der Industrie- und Handelskammer


"In Spanien wohnen - in Deutschland arbeiten"

Europa wächst zusammen, der Immobilienkauf in Spanien oder eine Geschäftserweiterung nach Spanien sind von einigen ihrer früheren Hindernisse befreit.

Vor steuerlichen Überraschungen wird allerdings gewarnt. Vorbei sind die Zeiten, in denen ein Deutscher in Spanien Grundstücke nur über einen Strohmann spanischer Nationalität erwerben konnte. Gleichwohl ist eine Investition im Ausland angesichts des anderen Rechts- und Steuersystems und der anderen Verwaltungsabläufe sorgfältig abzusichern, um nicht früher oder später unliebsame Überraschungen zu erleben. Hierzu gehört die spanische Erbschaftssteuer, die mit 81 Prozent den höchsten Spitzensteuersatz aller EU-Staaten aufweist.

Die Zeiten wandeln sich. Im sonnigen Süden auf der erworbenen Finca den Ruhe- oder Unruhestand verbringen, dies ist eine bereits seit längerer Zeit zu beobachtende Tendenz. Der neue Trend geht dahin Formen zu finden, um bereits die Zeiten des Berufslebens mit den Vorzügen des klimatisch angenehmeren Südens zu verbinden. PC und e- mail machen es in manchen Berufsfeldern möglich, die persönliche Anwesenheit im Betrieb auf einige Besprechungstage im Monat zu reduzieren. Für den Geschäftspartner ist es ja ohnehin oft zweitrangig, ob sich der Geschäftspartner bei Telefonat im Bürozimmer in Deutschland oder in seinem Arbeitszimmer auf der spanischen Finca aufhält. Wer häufig beruflich national oder international unterwegs ist, stellt sich zudem immer häufiger die Frage: Warum soll meine Familie nicht im angenehmen Spanien wohnen, wenn sie mich die ganze Woche sowieso kaum zu Gesicht bekommt – und schliesslich ist es doch auch angenehmer, selbst die Wochenenden in Spanien zu verbringen.

Immobilienerwerb und Erbschaftssteuer

Doch wer sich auf unbekanntes Terrain begibt, kommt leicht ins Rutschen. So ist es in Spanien möglich, Immobilien rechtswirksam in einem privaten Kaufvertrag, ohne Notar und ohne Grundbucheintragung, zu erwerben.  Die Rückzahlung geleisteter Anzahlungen ist oft nicht gesichert. Wer andererseits in der Lage ist, mit Geduld oder Kenntnis der Gepflogenheiten auf den landesüblichen Wegen nach dem gewünschten Grundstück Ausschau zu halten, wird es ein solches mitunter noch zu einem vergleichsweise günstigen Preis mit Aussicht auf erhebliche Wertsteigerungen erwerben können. Dieser Wertgewinn kann sich allerdings dann wieder in einen Wertverlust umkehren, wenn man bei der Gestaltung des Generationenübergangs die spanische Erbschaftssteuer ausser Acht lässt.

Nur geringe Freibeträge für Familienmitglieder

Während in Deutschland die erheblich angehobenen Erbschaftssteuerfreibeträge – für Kinder 200.000 € und Ehegatten 300.000 € – die Erbschaftssteuerproblematik jedenfalls bei Vermögensnachfolge innerhalb der Kleinfamilie bis auf weiteres abgemildert haben, sieht dies in Spanien ganz anders aus. Nach der aktuell geltenden Regelung beträgt der entsprechende Erbschaftssteuerfreibetrag für Ehegatten und Kinder jeweils knapp 16.000 €, mithin weit weniger als 8/10 des aktuelles deutschen Erbschaftssteuerfreibetrages, beim Ehegatten sogar lediglich 1/20. Bei Durchschnittssteuersätzen bei dieser nahen Verwandtschaft zwischen 10 Prozent und 30 Prozent kommt es schnell zu erheblichen Wertverlusten beim Generationenübergang, die nicht selten im Notverkauf des Hauses enden. Hälftige Wertverluste ergeben sich häufig bei der Auswahl des nichtehelichen Lebensgefährten als testamentarischem Rechtsnachfolger. Ohne Freibeträge kommen hier zudem noch höhere Steuersätze zur Anwendung.

Doppelter Steuersatz

Eine Besonderheit des spanischen Erbschaftssteuersystems, verglichen mit dem deutschen, ist die Verdoppelung der Erbschaftssteuer bei einem Vorvermögen in Spanien von über 382.038 €. Zudem gibt es zwischen Spanien und Deutschland betreffend der Erbschaftssteuer kein Doppelbesteuerungs-abkommen. Die gleichwohl mögliche Anrechnung ist teilweise unzureichend. Ausgangsbasis für die Versteuerung ist der Verkehrswert auch bei Immobilien. Dies ist ein weiterer Faktor, der zu einer relativen Erhöhung der Steuerlast führt, jedenfalls wenn man die in Spanien oft praktizierte nicht korrekte – zu niedrige – Verkehrswertangabe durch den Erben ausser acht lässt.

Frühzeitige Rechtsgestaltung

Zur systematischen Reduzierung der spanischen Erbschaftssteuer steht je nach Einzel-fall ein mehr oder weniger reichhaltiges Rechtsgestaltungsinstrumentarium zur Verfügung. Dieses reicht vom Ersatz des Eigentums durch lebenslange Nutzungsrechte über die Verlagerung von Hypothekenbelastungen von deutschen auf spanische Grundstücke oder Kontengeldverlagerung von Spanien nach Deutschland bis hin zur Vollmacht über den Tod hinaus. Dringend zu empfehlen ist es, bereits beim Erwerb von Auslandsvermögen in Spanien die erbschaftssteuerliche Situation mitberücksichtigen zu lassen.

Einen weiteren Einstieg in diese Erbschaftssteuerthematik bietet die kürzlich vom Vizepräsident des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz Dieter Gebel im Verlag Recht und Wirtschaft herausgegebene Abhandlung “Erbschaftssteuer bei deutsch-spanischen Nachlässen”, ISBN 3-800520338-9.


Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

strichel_hori

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