» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


Niedrigere Schenkungs- und Erbschaftssteuer auf Mallorca
nur bei Hauptwohnsitznachweis aller Beteiligten auf der Insel ?

 zurück
strichel_hori


Davon wird man nachaktueller Auskunft de regionalen Steuerbehörden der Balearen ausgehen müssen.

Demnach setzt die für de 01. Januar 2007 angekündigte Absenkung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer im Bereich der balearischen Inseln Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera auf jeweils 1 % voraus, dass jeweils sowohl Vererber und Erbe einerseits, wie auch Schenker und Beschenkter andererseits nachweisbar ihren Hauptwohnsitz auf einer der Baleareninseln genommen haben.

Damit sind bereits alle Familien mit Feriendomizil oder Zweitwohnsitz auf Mallorca vom Anwendungsbereich dieser künftigen regionalen Steuerwohltat ausgeschlossen.

Gleiches gilt für Balearenresidenten, deren erbberechtigte Kinder in Deutschland oder andernorts auf dieser Welt ihren Steuerwohnsitz haben.

Reduziert sich somit der Kreis der Steuerbegünstigten auf komplett mit mehreren Generationen auf Menorca, Ibiza, Formentera  oder Mallorca übergesiedelte Familien? Ja, diese Steuerrechtslage einer für Deutsche eingeschränkten Steuerwohltat ist zu erwarten.

Hierzu gleich die Anschlussfrage: Darf der balearische Regionalgesetzgeber im Zeitalter der europäischen Union eine derartige Differenzierung oder Diskriminierung in der Besteuerung von Residenten und Nichtresidenten vornehmen?

Hat nicht erst die Abschaffung der unterschiedlichen Pauschalbesteuerung von Residenten un Nichtresidenten auf spanischer Ebene bei der Verkaufsgewinnbesteuerung bei Immobilienverkäufen auf massiven Druck der Europäischen Union die EU-Rechtswidrigkeit solcher Diskriminierungen deutlich gemacht?

Aus rechtspolitischer Sicht mögen dies spannende Fragen sein, hier aber zunächst wieder zurück zur praktischen Relevanz dieser Neuregelung und zur aktuellen Rechtspraxis.

Die balearische Steuernbehörden neigen dazu, als Wohnsitznachweis in Spanien und auf Mallorca nur die Vorlage der Residencia-Ausweiskarte anzuerkennen, welche zudem zeitlich nicht abgelaufen sein darf.

Die Wohnsitzanmeldung bei der jeweiligen Gemeinde, der empadronamiento, reicht diesen also nicht aus.

Aber halt, wurde die Notwendigkeit einer Residentenbeantragung nicht erst vor kurzem schrittweise abgeschafft? Ja, das ist zutreffend.

So wird man also gleichwohl im Hinblick auf Steuerwohltaten im Bereich des Erbschafts- sowie des Schenkungssteuerrechtes in Zukunft darauf achten müssen, dass die eigene Residencia nicht, nach fünf Jahren, abgelaufen ist oder eine solche überhaupt erst beantragen.

Wird der Wohnsitznachweis zudem weiterhin derart formal gehandhabt „Inhaber einer gültigen spanischen Residencia-Ausweiskarte oder nicht“, lässt sich leicht an allen fünf Fingern abzählen, dass so manches ältere Kind sehr frühzeitig vor oder ohne tatsächliche überwiegende Übersiedlung nach Mallorca seine Residencia beantragen wird wenn die Elterngeneration Eigentümer einer Immobilie auf den Balearen ist.

By the way: Im Hinblick auf den im Erbschaftssteuerrecht spanienweit geltenden Erbschaftssteuerfreibetrag von über 120.000 €, bezogen auf die Hauptwohnsitzimmobilie, ist es auch unabhängig von der erhöhen Steuernovelle auf den Balearen für jeden älteren Immobilienbesitzer in Spanien wichtig, seine Residencia zu beantragen oder gültig zu halten, wenn die Kindergeneration von seinem Hauskauf in Spanien nach seinen Lebzeiten einen möglichst grossen Wertanteil erhalten und die Spanienimmobilie im Familienbesitz halten soll.



Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

  © webDsign.net