Das
Modell klingt attraktiv. Man nehme sein Spanieneigentum,
belaste es mit einem Hypothekendarlehen bei aktuell
niedrigen Zinsen und lege die erhaltene Darlehenssumme mit
höheren Gewinnen an:
Ein Geschäft, das einen dreifachen Ertrag sichert ? Die
Immobilie steigt im Wert und der Darlehensbetrag
erwirtschaftet zusätzlichen Gewinn einerseits. Andererseits
werde so wegen geringem Vermögen in Spanien Erbschaftsteuer
eingespart.
Aber: Funktioniert dieses scheinbar sehr attraktive Modell
auch wirklich so?
1. |
Oft ist der höhere Anlageertrag aus der
Darlehehenssumme, - verglichen mit sämtlichen Kosten
der Hypothekenbestellung, Darlehensverzinsung und
Hypothekenlöschung -, auf Dauer eben doch nicht
gesichert.
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2. |
Manche angebotenen Geldanlagen im Ausland führen zudem
zur Generierung von Schwarzgeld und Folgeproblemen,
oft auch für die Folgegeneration.
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3. |
Das Modell könnte wegen Gestaltungsmissbrauches zur
Umgehung der spanischen Erbschaftssteuer vom
spanischen Finanzamt nicht als
erbschaftsteuerreduzierend akzeptiert werden.
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4. |
Bei in Spanien nicht residenten Vererbern werden nur
spanische Schulden erbschaftsteuerminimierend
angerechnet. Ein Tatbestand der bei Anlage des
Darlehensbetrages im Ausland nicht gegeben sein
dürfte.
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Die
praktische Erfahrung mit dem spanischen Finanzamt zeigt
zudem, dass derenseits im Einzelfall nachhaltig darum
gekämpft wird, konkrete Hypothekenbelastungen nicht
erbschaftsteuerreduzierend anerkennen zu müssen.
Welche Schlussfolgerung ist hieraus zu ziehen:
Priorität hat bei einer seriös-sicheren
Rechtsnachfolgegestaltung zur Erbschaftsteuerminimierung
zunächst die genaue Bestandsaufnahme der konkreten
Vermögens- und Familiensituation.
Ergibt sich sodann nach Ausschöpfung der anderen
Gestaltungsmöglichkeiten noch ein Handlungsbedarf mit
Perspektive Hypothekenbelastung mit Anlage des freiwerdenden
Geldes, gilt es das konkret angebotene Anlagemodell genau zu
prüfen.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
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