» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


Mit Hypothek und Anlage der Darlehenssumme in Spanien Erbschaftsteuer sparen und Gewinn erwirtschaften.
Ein umstrittenes Modell - Das sind die Gründe
 zurück
strichel_hori


Das Modell klingt attraktiv. Man nehme sein Spanieneigentum, belaste es mit einem Hypothekendarlehen bei aktuell niedrigen Zinsen und lege die erhaltene Darlehenssumme mit höheren Gewinnen an:

Ein Geschäft, das einen dreifachen Ertrag sichert ? Die Immobilie steigt im Wert und der Darlehensbetrag erwirtschaftet zusätzlichen Gewinn einerseits. Andererseits werde so wegen geringem Vermögen in Spanien Erbschaftsteuer eingespart.

Aber: Funktioniert dieses scheinbar sehr attraktive Modell auch wirklich so? 
 

1.

Oft ist der höhere Anlageertrag aus der Darlehehenssumme, - verglichen mit sämtlichen Kosten der Hypothekenbestellung, Darlehensverzinsung und Hypothekenlöschung -, auf Dauer eben doch nicht gesichert.
 

2.

Manche angebotenen Geldanlagen im Ausland führen zudem zur Generierung von Schwarzgeld und Folgeproblemen, oft auch für die Folgegeneration.
 

3.

Das Modell könnte wegen Gestaltungsmissbrauches zur Umgehung der spanischen Erbschaftssteuer vom spanischen Finanzamt nicht als erbschaftsteuerreduzierend akzeptiert werden.
 

4.

Bei in Spanien nicht residenten Vererbern werden nur spanische Schulden erbschaftsteuerminimierend angerechnet. Ein Tatbestand der bei Anlage des Darlehensbetrages im Ausland nicht gegeben sein dürfte.
 

Die praktische Erfahrung mit dem spanischen Finanzamt zeigt zudem, dass derenseits im Einzelfall nachhaltig darum gekämpft wird, konkrete Hypothekenbelastungen nicht erbschaftsteuerreduzierend anerkennen zu müssen.

Welche Schlussfolgerung ist hieraus zu ziehen:

Priorität hat bei einer seriös-sicheren Rechtsnachfolgegestaltung zur Erbschaftsteuerminimierung zunächst die genaue Bestandsaufnahme der konkreten Vermögens- und Familiensituation.

Ergibt sich sodann nach Ausschöpfung der anderen Gestaltungsmöglichkeiten noch ein Handlungsbedarf mit Perspektive Hypothekenbelastung mit Anlage des freiwerdenden Geldes, gilt es das konkret angebotene Anlagemodell genau zu prüfen.




Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
 

strichel_hori

  © webDsign.net