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Wohnumfeldcheck und spätere Rechtsnachfolger:
Vor dem Erwerb einer Spanienimmobilie sich dich richtigen Fragen stellen
und ehrlich beantworten.
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strichel_hori

Eine häufige Situation in unserer Anwaltspraxis:

“Was später aus unserer Spanienimmobilie werden soll? Nun, wir wissen es nicht. Wir dachten ja unsere Tochter, aber .........“

Nichts ist unendlich, auch die Eigentümerstellung an einer Immobilie nicht. Es gilt also beim Eigentumserwerb gleich vorauszudenken:

Zeichnet sich bereits ein Rechtsnachfolger ab, so könnte dieser sogleich per (Mit-)Eigentümerstellung einbezogen werden; dies spart regelmässig Steuern.

Wie kann das eigene lebenslängliche Nutzungsrecht am besten abgesichert werden ?

Bei Erwerb und Hausbau gleich die potentielle Wiederverkäuflichkeit der Finca mitbedenken.
Eine zu ausgeprägte Individualität kann hier die Wiederverkäuflichkeit behindern.


Andererseits haben sich werthaltige, aus nachhaltigen Baumaterialien erbaute Spanienimmobilien über Jahrzehnte als gute Investitionen erwiesen.

Wie sieht es mit dem künftigen Nutzungskonzept aus ? Ist die soziale Umgebung für Sie eine adäquate ? Hat die Kapitalbindung Nachteile ?

Stellen Sie sich einen individuellen Fragenkatalog zusammen.

Können Sie sich dann – ehrlich – zufriedenstellende Antworten zugunsten des Spanienimmobilienerwerbs geben, dann realisieren Sie diesen – rechtssicher.

Achtung, in Spanien ist bereits der privatschriftliche Kaufvertrag rechtsgültig und bindend. Es lohnt sich also, sich bereits und gerade vor dem Abschluss des privaten Kaufvertrages gut beraten zu lassen.

Und der nächste Stolperstein folgt sogleich beim Thema „Unterverbriefung“.

In Spanien ist es nach wie vor üblich, im Notarvertrag einen niedrigen als den tatsächlichen Kaufpreis anzugeben. Ein Deal, über den sich beide Kaufvertragspartner vordergründig freuen: Der Verkäufer spart Einkommens- und der Erwerber Grunderwerbssteuer. Aber hier heisst es: Erwerber aufgepasst !

Der aktuelle Einsparungsbetrag von 7 % Grunderwerbssteuer auf den nicht deklarierten Kaufpreisanteil kann sich beim Wiederverkauf schnell vom Steuervor- zum Steuernachteil wandeln. Dann nämlich wird der vermeintliche tatsächlich gar nicht erwirtschaftete Gewinn mit mindestens 18 %, also 11 % höher besteuert.

Schliesslich droht bei allzu forscher Unterverbriefung über 20 % die Nachschätzung und das Nachversteuerungsverlangen durch die spanischen Steuerbehörden mit entsprechenden Zuschlägen. Der Check vor dem Immobilienkauf sollte im übrigen auch und gerade das Immobilien- oder das Wohnumfeld der Immobilie miteinbeziehen.

Wenn Sie so wollen, ist also auch ein Wohnumfeldcheck vorzunehmen: Land, Region, Gemeinde, Siedlung und deren Infrastruktur, Strassenzug, Nachbarn u.a. So ist für den einen das Lebensmittelgeschäft an der Strassenecke der entscheidende Aspekt, andere bevorzugen Kultur oder den Tennisclub im direkten Umfeld.

Bei alledem heisst es auch, systematisch in Zeitetappen zu denken. Was aktuell wichtig ist, mag in zehn Jahren an Bedeutung verlieren und umgekehrt.

Mit achtzig Jahren allein auf eine arbeitsintensive abgelegene Finca zu ziehen ist meist nicht altersgerecht, umgekehrt mag im Alter von fünfzig Jahren für einen Naturliebhaber die Eigentumswohnung im bebauten Viertel unattraktiv zu sein.

Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

strichel_hori

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