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Erbfallabwicklung in Spanien. Schnell - Probleme bewältigt - kostenoptimiert  zurück
strichel_hori

Hat ein Verwandter, oft ein Elternteil, eine Immobilie oder ein Geldkonto in Spanien hinterlassen, so steht man als Erbe häufig zunächst vor einem Problem und benötigt professionelle Hilfe.

Die Erbengeneration steht oft beruflich voll im Stress oder es sind minderjährige Kinder zu betreuen.

Je weniger die Rechtsnachfolge von der Elterngeneration vorbereitet, also Erbvorsorge betrieben, wurde, desto ungünstiger ist die Ausgangslage.

Mitunter wird den Kindern zumindest der Name eines Erbrechtsexperten für den Erbfall in Spanien hinterlassen.

Oft jedoch, - das zeigt unsere langjährige Anwaltspraxis in Spanien -, bestand zu den erbenden oder pflichtteilsberechtigten Kindern über Jahre hinweg kein Kontakt mehr.

Warum schnell ?

Das deutsche Recht normiert für die Erbausschlagung eine Frist von sechs Wochen, welche sich bei Ausnahmekonstellationen auf sechs Monate verlängern kann.

Diese 6-Wochenfrist ist nicht nur dann von praktischer Bedeutung, wenn eine Nachlassüberschuldung nicht auszuschliessen ist.
Vielmehr kann die Ausschlagung der Erbschaft auch ein Gestaltungsmittel zur Erbschaftssteuerminimierung in Spanien sein.

Enkelkinder haben in Spanien Freibeträge, in gleicher Höhe wie die Kinder. Zudem kann mit dem Instrument der Erbausschlagung ein kompletter kostenträchtiger Generationenübergang vermieden werden; ganz abgesehen davon, dass im Einzelfall ein Behindertenfreibetrag eines Enkelkindes zur Erbschaftssteuerfreiheit führen kann.

Bei Nichtabwicklung der Spanienerbschaft binnen sechs Monaten stehen zudem Aufschläge auf die Erbschaftssteuer in Spanien an.

Ausserdem erfordert ein zeitnaher Verkauf der geerbten Immobilie in Spanien vorab die Realisierung einer notariellen Erbschaftsannahme in Spanien, welche wiederum einer ganzen Anzahl vorgeschalteter Verwaltungsschritte bedarf.

Wer also zeitnah günstige Verkaufsmöglichkeiten wahrnehmen möchte, ist gehalten, die Erbschaftsannahme schnell zu tätigen.

Welche Probleme sind zu bewältigen ?

Um Probleme zu bewältigen, - dies vorab -, muss man sie bekanntlich schnell erkennen. In unserer immer komplexer werdenden Welt der Arbeitsteilung prädestiniert sich hier kann dies nur ein Experte mit entsprechender langjähriger Erfahrung. Es gilt also zunächst schnell zum richtigen Problemlöser zu kommen. In Spanien ist dies nicht der (spanische) Notar, welcher nicht berät, sondern der auf Erbrecht spezialisierte Rechtsanwalt.

Welcher Problemlösungen stehen nun für die Erbrechtsnachfolge in Spanien zur zügigen Bewältigung an ?

1.

Klärung der aktuellen Eigentums- und Belastungssituation

 

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Grundbuchabfrage

 

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Bewertung des Grundbuchinhaltes und Schlussfolgerungen

 

 

 

2.

Klärung der Baurechtssituation

 

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Dies ist ein entscheidender Wertfaktor

 

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Kontaktaufnahme zur Bauverwaltung

 

 

 

3.

Klärung des aktuellen Verkehrswertes

 

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Durchführung einer Parallelrechnung nach den Kriterien des spanischen Finanzamtes

 

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Beauftragung einer spanischen Schätzgesellschaft

 

 

 

4.

Rechtsgestaltungsüberlegungen zur Steuerminimierung

 

-

Erbausschlagung, ja oder nein, zu wessen Gunsten

 

-

Optimierte Wahl des Erbschaftsannahmebetrages zur globalen Reduzierung der Steuerbelastung

 

 

 

5.

Vorbereitung der notariellen Erbschaftsannahme in Spanien

 

-

Dokumentenbeschaffung u.a. bei spanischen Behörden

Sie werden schnell erkennen, dass diese Fragenkomplexe weder vom juristischen Laien noch vom nicht spezialisierten Rechtsanwalt schwerlich zu bewältigen ist. Oft entwickelt sich daher eine Kooperation des deutschen „Hausanwaltes“ oder „Hausnotars“ mit dem Spanienspezialisierten vor Ort. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sich auch die Erbschaftsnachfolge in Deutschland als komplex darstellt.

Wie kann die Kostenoptimierung erreicht werden ?

Kostenoptimierung erfordert immer eine gewisse globale Betrachtungsweise: Der Saldo von Kostenaufwand und Kostenvorteilen ist entscheidend.

Wer 2.000 € Rechtsanwaltskosten eingespart hat und sich damit einen Mehrbetrag von 77.000 € an Steuerbelastung für den Generationenübergang eingehandelt hat, hat keine Kostenoptimierung betrieben.

Wer den Erbschaftsannahmewert bei einem Erbschaftssteuersatz von 16 % zu niedrig ansetzt um Erbschaftssteuer einzusparen, hat keine Kostenoptimierung betrieben, wenn der gleiche Ausgangswert beim anschliessenden Immobilienverkauf mit 35 % besteuert wird.

Wer einen Erbengemeinschaftsstreit eskalieren lässt und so über Jahre die hübsche Finca in Spanien zur Erbrechtsstreit-Ruine verkommen lässt, hat selbst dann keine Kostenoptimierung betrieben, wenn er nach 5-jährigem Rechtsstreit einen zehn Prozent höheren Erbanteil zugesprochen erhalten hat; dies ist im Ergebnis oft weniger, wenn die spanische Immobilie parallel einen hohen Wertverlust verlitten hat oder gar, – kein seltener Fall in Spanien -, ein Grundstück seine Baulandqualität verloren hat.

Kostenoptimierung bedeutet mithin, auf der Basis einer fundierten Rechts- und Steuersituationsanalyse die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Auch psychische Überlegungen mögen hier eine Rolle spielen.

strichel_hori

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