Es gibt viele Studien, jeweils mit ähnlichem
Ergebnis: Es ist nur ein sehr geringer Prozentsatz der Bevölkerung,
- jedenfalls unter 5 % - welcher über eine rechtlich
und steuerlich adäquate letztwillige Verfügung verfügt;
sich also darauf verlassen kann, dass seine Entscheidungen
der Nachlassverwendung umgesetzt werden und ein Erbschaftsstreit
mit grosser Wahrscheinlichkeit vermieden wird.
Oft sind es auch die tatsächlichen Verhältnisse,
- Änderung der Vermögenssituation und zu berücksichtigender
Verwandter, Wiederverheiratung u.a, - welche eine Anpassung
der früheren letztwilligen Verfügung erfordern.
Zu Ihrer entsprechenden Absicherung können Sie unseren
Testamentscheck-Service nutzen.
Nach vorheriger Einzahlung von 250 € zzgl. 16 % USt.
auf unser Kanzleikonto bei der Castellbank Würzburg,
BLZ 790 300 01, Kto. No. 200 2985 und Faxübersendung
des Überweisungsbeleges funktioniert dies wie folgt:
1. Sie faxen uns Ihre bisherigen letztwilligen Verfügungen.
2. In einem Begleitfaxschreiben übermitteln Sie uns
folgende Informationen:
2.1. Familiensituation, ggf. Änderungen
2.2. Vermögenssituation (wesentliche
Vermögenswerte)
2.3. Eventuelle Änderungen der bei
der Vermögensnachfolge zu berücksichtigenden Personen.
3. Regelmässig binnen 10 Tagen erhalten Sie sodann
unsere Stellungnahme mit Hinweisen, Absicherung oder Abänderung
Ihrer letztwilligen Verfügung.