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Touristische Vermietung ländlicher Finca´s:
Legalität, Illegalität und aktuelle Behördeninspektionen
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strichel_hori

Es schien schon eine gute Idee zu sein, beim eigenen Fincabau auf Mallorca eine Appartementwohnung mit separatem Eingang oder ein kleines Nebengebäude mit vorzusehen.

Da lassen sich nicht nur bei Bedarf Familienangehörige und Bekannte unterbringen. Bei gesondertem Eingang oder Nebengebäude kann sodann die beidseitige Intimität auch entsprechend gewahrt werden.

Oft war die zeitweise Ferienvermietung von Teilen der Landfinca oder in vollem Umfang eine fest mit eingeplante Zusatzeinnahme, welche die Gesamtfinanzierung des Fincavorhabens als entscheidender Pfeiler mitgetragen hat. Ausserdem hat sich so manche touristische Fincavermietung in den letzten Jahren als ein einträgliches Gewerbe erwiesen. Dies allerdings wurde weniger gut gelitten von der mallorquinischen Hotelbranche, die nach Wegen suchte, sich dieser ungeliebten Konkurrenz möglichst schnell zu entledigen. Zudem wurden diese Mieteinnahmen auf Fincas häufig nicht oder nur minimal versteuert. Allerdings stellte sich bei genauer Überprüfung auch heraus, dass nicht wenige Mitglieder der Hotelbranche selbst ergänzend Landfincas anmieteten, um diese touristisch weiterzuvermieten.

Gegen eine umfassende Fincavermietung sprachen weiterhin Umweltschutzaspekte, während andererseits mittels des Agrotourismus seitens der Politik versucht wurde, einen Fincatourismus mit entsprechend hohem Qualitätsstandard nicht nur legal möglich, sondern zu einem wesentlichen Teil des Mallorcatourismus, zu machen.

Wie nun aber sieht die Rechtslage aus?

Die für die Balearen massgebliche gesetzliche Regelung für die gewerbliche touristische Fincavermietung findet sich im Dekret 8/98 vom 23.01.1998. Weiterhin einschlägig ist die Anordnung Nr. 12344 der Conselleria de Turismo vom 11.06.1999.

Als touristische Ferienwohnung, die den spezifischen Anforderungen der touristischen Vermietung unterfallen sind in Artikel 2 des Dekretes 8/98 ausdrücklich auch die Einfamilienhäuser benannt.

Massgebliches Kriterium für die Anwendung der dort genannten strengen Voraussetzungen der Zulässigkeit der touristischen Vermietung ist die "Kommerzionalisierung" der Vermietung. Anders formuliert: Die kommerzielle Vermietung einer Finca im Aussenbereich ist regelmässig genehmigungspflichtig, aber nicht genehmigungsfähig.

Wer mehr als drei mal im Jahr eine Vermietung seiner Finca vornimmt, dürfte das Kriterium der "Kommerzionalisierung" bereits erfüllen. Gleiches gilt bei entsprechendem öffentlichem Vermietungsangebot per Zeitungsanzeige oder per Internet.

Damit ist die legale touristische Vermietung von Landfincas in den meisten Fällen rechtlich oder/und wirtschaftlich ausgeschlossen.

Bei grösseren Landfincas und der Zielrichtung der intensiven Vermietungsbewirtschaftung kann der Einstieg in den sogenannten Agrotourismus ein Ausweg sein.
Nähere Auskünfte sind hier über die Agrotourismusvereinigung der Balearen erhältlich, zugänglich über die Rubrik „Spanien- und Mallorca-Info´s“ von www.copp-menth.de

Verbot mit Genehmigungsvorbehalt und hohem Bussgeld.

In jedem Fall bedarf eine auch nur vorübergehende touristisch-kommerzielle Vermietung der vorherigen Genehmigung durch die Conselleria de Turismo nach Einreichung eines dort erhältlichen Antragsformulars. Einzureichen sind hierbei u.a. die Baupläne, zu dokumentieren sind Brandversicherungsmassnahmen. Verstösse können mit Bussgeldern von mehreren hunderttausend Mark geahndet werden.

Fahndung der Kontrollbehörde im Internet:

Das ist die aktuelle Praxis: In den Büros der Conselleria de Turismo werden die Websiteangebote ebenso dahingehend überprüft, ob entsprechende Genehmigungen vorliegen, wie die aus den Anzeigenteilen der einschlägigen Zeitungen ersichtlichen Vermietungsobjekte. Bei Verdachtsfällen illegaler touristischer Vermietung erstattet der Kontrolleur der Tourismusbehörde der entsprechenden Finca zunächst einen Überraschungsbesuch ab.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der auch dem Vermittler drohenden hohen Geldbusse wurden nicht legalisierte Fincavermietungsangebote von den Reiseveranstaltern innerhalb der letzten 2 Jahre aus ihren Katalogen weitgehend herausgenommen.

Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

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